Barrierefreiheitserklärung

Das Museum der Illusionen Maastricht verpflichtet sich, die digitale Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Nutzererfahrung auf unserer Website in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie im Einklang mit den Standards EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA.


Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die folgende Website:
https://maastricht.museumofillusions.nl/


Konformitätsstatus

Diese Website ist:
Teilweise konform mit EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und/oder Ausnahmen.


Nichtkonformitäten mit den Barrierefreiheitsanforderungen

Folgende Inhalte sind nicht vollständig zugänglich und entsprechen nicht den Anforderungen der Normen EN 301 549 und WCAG 2.1 AA:

  • Sprachumschalter – Der Sprachumschalter enthält keine beschreibenden Alternativtexte. Bildschirmlesegeräte identifizieren ihn derzeit als „Link zu [z. B. ‚ES‘, ‚GR‘]“ statt als „Spanisch“ oder „Griechisch“. Aufgrund technischer Einschränkungen eines Drittanbieter-Plugins kann dieses Verhalten nicht angepasst werden.
  • Übersprungene Links durch Screenreader – In einigen Fällen überspringen Screenreader bestimmte Links, was eine vollständige Navigation verhindert. Da sich unsere Websiteinhalte regelmäßig ändern, können wir keine dauerhafte vollständige Barrierefreiheit garantieren, da Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht immer mit den laufenden Entwicklungen abgestimmt sind.
  • Layoutprobleme beim Zoom – Eine Vergrößerung des Textes (z. B. auf 200 %) kann auf bestimmten Seiten zu Layoutproblemen führen.
  • Inkonsistente Screenreader-Kompatibilität – Die Leistung von Screenreadern variiert je nach verwendetem Tool. In einigen Fällen ist die Funktionalität eingeschränkt.
  • Fokus-Indikator-Probleme – Bei der Tastaturnavigation wird nicht immer ein sichtbarer Fokusindikator für das aktive Element angezeigt.

Von der internen Qualitätssicherung identifizierte Probleme

  • Der Alternativtext für den Sprachumschalter muss ausdrücklich angeben, dass es sich um ein Sprachauswahlwerkzeug handelt. Aufgrund technischer Beschränkungen des Drittanbieter-Plugins kann dies jedoch nicht von Kurzbezeichnungen („ES“, „GR“) in vollständige Sprachbezeichnungen geändert werden.

Unverhältnismäßige Belastung

Wir setzen uns für eine bessere Barrierefreiheit ein. Einige Verbesserungen stellen jedoch aufgrund technischer Komplexität, Abhängigkeit von Drittanbietern oder erheblichem Ressourcenaufwand eine unverhältnismäßige Belastung dar.

Dazu gehören:

  • Die vollständige Screenreader-Kompatibilität auf allen Geräten und Software-Plattformen, da sich das Verhalten zwischen unterstützenden Technologien unterscheidet.
    Dynamische Layoutanpassungen für alle Zoom- und responsiven Szenarien, insbesondere bei älteren Geräten oder ungewöhnlichen Bildschirmauflösungen.
  • Echtzeit-Anpassungen von Drittanbieterdiensten (z. B. Ticketingsysteme, eingebettete Widgets), die außerhalb unseres direkten Einflussbereichs liegen.

Spezifischer Fall: Drittanbieter-Ticketingsystem

Teile dieser Website basieren auf einem externen Anbieter zur Verwaltung des Ticketverkaufs für das Museum der Illusionen. Obwohl wir bestrebt sind, die Barrierefreiheit auf unserer gesamten Plattform zu gewährleisten, können wir für externe Systeme oder Komponenten keine vollständige Konformität garantieren.

Nach Bewertung würde die Anpassung der Drittanbieter-Ticketlösung an alle Anforderungen der Barrierefreiheit erhebliche technische und finanzielle Belastungen für unsere Organisation darstellen. Wir stehen in Kontakt mit dem Anbieter, um Verbesserungen anzuregen, und prüfen derzeit barrierefreie Alternativen.


Hintergrundbilder und Modus mit hohem Kontrast

Bestimmte dekorative oder inhaltlich relevante Hintergrundbilder sind im Modus mit hohem Kontrast nicht sichtbar. Dies resultiert aus ursprünglichen Designentscheidungen, bei denen Bilder als Hintergrundelemente implementiert wurden.

Eine Korrektur würde eine umfassende Neugestaltung und Neuimplementierung der betroffenen Bereiche erfordern, bei der Bilder in Vordergrundelemente umgewandelt werden müssten. Aufgrund der derzeit verfügbaren Ressourcen würde dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen.

Wir werden weiterhin dort Barrierefreiheitsanpassungen vornehmen, wo es möglich und sinnvoll ist.


Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs der Gesetzgebung

Die folgenden Inhalte fallen nicht unter die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit:

  • Inhalte von Drittanbieter-Plattformen, die nicht von uns finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden (z. B. eingebettete Social-Media-Widgets, externe Ticketingtools).

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in einem anderen Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

E-Mail: [email protected]


Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine offizielle Beschwerde bei der zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle einreichen:

Name der Aufsichtsbehörde: Government Web Accessibility Info über Max ICT Compliance
Website: https://digital-strategy.ec.europa.eu